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Beschluss
Für Planstellen, die dem derzeit geltenden und vom Stadtrat beschlossenen Besetzungsmoratorium (BSV/20/04470 und BSV/20/04634) unterfallen, kann die betroffene Dienststelle, bei gleichzeitiger Zurverfügungstellung einer mindestens gleich validen unbesetzten Planstelle für das Moratorium, die Besetzung der ursprünglich dem Besetzungsmoratorium unterfallenden Planstelle beantragen.
Abstimmungsergebnis
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