Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Richtlinie der Stadt Augsburg für die Vergabe und Förderung von stadteigenen Wohnbaugrundstücken (künftig: Vergabe- und Förderrichtlinie für stadteigene Wohnbaugrundstücke, orientiert an den Kriterien Einkommen, Vermögen und Ortsansässigkeit) wird gemäß der in Anlage 1 vorliegenden Form modifiziert. Die Vermögensobergrenze von 100.000 Euro in Nr. 2.1 der Richtlinie wird beibehalten. Gegebenenfalls wird im Einzelfall durch entsprechenden Gremienbeschluss davon abgewichen. 2. Die Änderungen betreffen unter Punkt I. die lfd. Nrn. 1., 2.1 und die lfd. Nr. 3, unter Punkt II. die lfd. Nrn. 1.2, 1.4 und 1.5 und unter Punkt III. die lfd. Nr. 1 und 2. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anpassungen und Ergänzungen entsprechend einzuarbeiten und den Vollzug der Richtlinie zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
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