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Auszug - Corona Krise - Auswirkungen in der Kulturlandschaft - Zuschüsse an Kulturschaffende und Kultureinrichtungen für das Jahr 2021  

 
 
Hauptausschuss (beginnt im Anschluss an die Sitzung des Stadtrates)
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:39 - 17:48 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/20/04899 Corona Krise
- Auswirkungen in der Kulturlandschaft
- Zuschüsse an Kulturschaffende und Kultureinrichtungen für das Jahr 2021
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Oberbürgermeisterin
Federführend:Referat 5   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

I. Der Bericht des Kulturamts zum Kultursommer wird zur Kenntnis genommen.

 

II. Die Berichte

 

1. der Kunstsammlungen

 

2. des Staatstheaters Augsburg

 

3. der freien Träger der Kulturszene (beispielhaft: Puppenkiste, freie Theaterlandschaft, Club- und Kulturkommission)

 

zu den Auswirkungen der Corona Krise werden zur Kenntnis genommen.

 

III. Zur Existenzsicherung der Kunst- und Kulturschaffenden und zum Erhalt einer vielfältigen kulturellen Landschaft, die auch durch freie Kulturschaffende getragen wird, wird der Beschluss des Stadtrates vom 25.05.2020 (vgl. BSV/20/04400) für das Jahr 2021 wie folgt fortgeführt:

 

1. Es besteht Einigkeit, dass die Zuschüsse an die Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen in der Stadt Augsburg während der besonderen Situation durch die Corona Krise grundsätzlich zunächst ungekürzt ausbezahlt werden.

 

2. Es besteht ferner Einigkeit, dass die im Haushaltsplan der Stadt Augsburg veranschlagten Zuschüsse für die Kultureinrichtungen mit städtischer Beteiligung (Staatstheater, Kurhaustheater GmbH) ebenfalls grundsätzlich zunächst ungekürzt ausbezahlt werden.

 

3. hrend der Zeit von behördlichen Anordnungen, die die Durchführung des kulturellen Lebens ausschließen und/oder einschränken, tritt an die Stelle der bisherigen Förderzwecke der Erhalt der Kulturlandschaft und der kulturellen Vielfalt für die Zukunft durch die Vermeidung von Existenzgefährdungen von Kulturschaffenden und kulturellen Einrichtungen in der Stadt Augsburg.

 

4. Dies bedeutet, dass auf die Rückzahlung bereits ausgezahlter, auszuzahlender sowie zweckentsprechend verwendeter Zuschussmittel verzichtet wird, wenn zwar der ursprüngliche Zuwendungszweck aufgrund der Corona-Pandemie nicht, wohl aber der neue Zuwendungszweck erreicht werden kann.

 

5. Die zweckentsprechende Verwendung der Zuschussmittel ist in den jeweiligen Verwendungsnachweisen zu belegen.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, die in Anlage 1 beigefügten fortentwickelten Rahmenbedingungen für die Weitergewährung der in den Jahren 2020 und 2021 ausgereichten Zuschüsse zur Anwendung zu bringen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

18

Abstimmung:

einstimmig