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Auszug - Änderung der Richtlinien der Stadt Augsburg zur Förderung der Augsburger Sportvereine   

 
 
Hauptausschuss (beginnt im Anschluss an die Sitzung des Stadtrates)
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:39 - 17:48 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/20/04888 Änderung der Richtlinien der Stadt Augsburg zur Förderung der Augsburger Sportvereine
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Martina Wild, Bürgermeisterin
Federführend:Sport- und Bäderamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Richtlinien der Stadt Augsburg zur Förderung der Augsburger Sportvereine (mit Anlagen) werden dahingehend geändert, dass die Zuwendung zu Baumaßnahmen, die bis zu 30 v.H. der ermittelten Bemessungsgrundlage beträgt, künftig vollständig als Zuschuss (bisher 20 v.H. Zuschuss und 10 v.H. Darlehen) gewährt wird. Die Auszahlung von Darlehen ist somit nicht mehr vorgesehen.

 

Des Weiteren erfolgt eine Anpassung an die Förderobergrenzen des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV) in der jeweils gültigen Fassung.

 

Zudem wird der Zuschuss zu den Baunebenkosten von 12 v.H. auf 16 v.H. angehoben.

 

2. Die Richtlinien der Stadt Augsburg zur Förderung der Augsburger Sportvereine (mit Anlagen) werden weiter dahingehend geändert, als die Auszahlung des Jugendzuschusses davon abhängig gemacht wird, dass der Verein mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 72 a SGB VIII getroffen hat.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, ab 01.11.2020 bei der Bearbeitung der Förderanträge entsprechend zu verfahren sowie die erforderlichen Mittel für den Haushalt der kommenden Haushaltsjahre anzumelden und die Umschichtung zu beantragen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

18

Abstimmung:

einstimmig