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Beschluss
1. Die Bauverwaltung wird ermächtigt, ohne Zuschussantrag für kurzfristig umsetzbare Abstellanlagen an Einzelstandorten Fahrradständer bis 5.000 Euro (netto) zu installieren und dafür einen Lagerbestand aufzubauen und vorzuhalten. Seitens des Finanzreferats wird es als vertretbar angesehen, dass in diesen speziellen Fällen auf eine Förderantragstellung verzichtet werden kann.
2. Der Bauausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass zur kurzfristigen Installation von Fahrradständern an Einrichtungen im öffentlichen Interesse vorhandene Kfz-Stellplätze in einer Größenordnung von 1- 2 Stellplätzen bei hohem Parkdruck und bis zu 5 Stellplätzen bei geringem Parkdruck wegfallen können.
Abstimmungsergebnis zu Ziffer 1
Abstimmungsergebnis zu Ziffer 2
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