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Beschluss
1. Die Bauverwaltung wird beauftragt, einen neuen Gesamtverkehrsplan zu erarbeiten, welcher nach Fertigstellung den Gesamtverkehrsplan aus dem Jahr 1998 ablöst.
2. Dem Gesamtverkehrsplan sind die im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts Augsburg (STEK) formulierten Zukunftsleitlinien, Ziele und Handlungsfelder zu Grunde zu legen.
3. Die Bauverwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Mittel für die Haushaltsplanung anzumelden und Möglichkeiten zur Gewinnung von Fördermitteln wahrzunehmen.
Abstimmungsergebnis
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