Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Im Rahmen des ÖPNV-Rettungsschirms können der Stadt Augsburg auf Antrag bei der Regierung von Schwaben Schadensausgleichsleistungen gewährt werden. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (AVG) die notwendige Antragsstellung zu veranlassen.
2. Die Stadt Augsburg reicht die gewährten Mittel ihrer Zweckbestimmung entsprechend an die Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (AVG) weiter.
Abstimmungsergebnis
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