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Beschluss
1. Die Verwaltung wird beauftragt, Realisierungsmöglichkeiten für Tätigkeiten des Unterhalts, der Pflege oder schlicht der Verschönerung des öffentlichen Grüns (Straßenbegleitgrünflächen sowie Grünanlagen) im Zuge bürgerschaftlichen Engagements zu prüfen, unter besonderer Berücksichtigung - von haftungsrechtlichen Fragen bzw. von Fragen der Verkehrssicherungspflicht, - der grünpflegerischen Belange, - der Kosten, insb. etwaiger Personalkosten für die erforderliche laufende Betreuung etwaiger Modelle bürgerschaftlichen Engagements.
2. Der Umweltausschuss wird mit den Ergebnissen der Prüfung befasst.
Abstimmungsergebnis
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