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Beschluss
1. Der Bauausschuss nimmt von den vorgestellten möglichen Varianten einer Radverkehrsführung in der Hermanstraße Kenntnis. 2. Um eine kurzfristige Verbesserung für den Radverkehr zu erreichen, wird unter teilweisem Verzicht auf Fördermittel eine provisorische Lösung für die Teilbereiche A bis G gemäß Anlagen 8 und 9 als Verkehrsversuch für das Jahr 2021 umgesetzt. Der Abschnitt H soll im Jahr 2022 mit einer Geradeaus-/Rechtsabbiegerspur sowie einem Fahrradangebotsstreifen in die Testphase eingebunden werden. Die Umsetzung des Verkehrsversuches ist abhängig von der Bereitstellung der dafür notwendigen finanziellen Mittel. 3. Der Verkehrsversuch wird evaluiert. Dabei sind (falls erforderlich) auch kurzfristig Veränderungen im Detail möglich. 4. Die Bauverwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Pilotversuchs eine dauerhafte Lösung auszuarbeiten, dafür mögliche Fördermittel zu beantragen und die Umsetzung vorbehaltlich der Bereitstellung der finanziellen Mittel für das Jahr 2022 vorzubereiten. 5. Die jeweils betroffenen Beiräte, beispielsweise der Mobilitätsbeirat, Seniorenbeirat, Behindertenbeirat sind in den Planungsprozess dauerhaft einzubeziehen.
In der Anlage 3 zur Beschlussvorlage auf Seite 39 ist eine Ergänzung zum Beschlusstext vorgenommen worden (siehe Anlage). Abstimmungsergebnis
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