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Auszug - BP Nr. 278 A, "Zwischen Meierweg und Zirbelstraße" (Satzungsbeschluss, beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch - BauGB)  

 
 
Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss)
TOP: Ö 5
Gremium: Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss) Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 23.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/20/04496 BP Nr. 278 A, "Zwischen Meierweg und Zirbelstraße"
(Satzungsbeschluss, beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch - BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

  1.    Die im Rahmen der 1. öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des BP Nr. 278 A „Zwischen Meierweg und Zirbelstraße“ vom 23.05.2019 in der Zeit vom 11.11.2019 mit 13.12.2019 eingegangenen Stellungnahmen, sowie die im Rahmen der verkürzten und auf die geänderten und ergänzten Teile beschränkten erneuten öffentlichen Aus-legung und erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-lange zum Entwurf des BP Nr. 278 A vom 04.03.2020 in der Zeit vom 25.05.2020 mit 08.06.2020 eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der dieser Be-schlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 03.08.2020 behandelt (siehe Anlage 1).

 

  1.    Der BP Nr. 278 A für den Bereich zwischen dem Meierweg im Westen, den gewerb-lichen Nutzflächen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 896/4 und 896/8, Gemarkung Ober-hausen, im Norden, der Zirbelstraße (einschließlich) im Osten und der Wohnbebau-ungrdlich der Oettinger Straße im Süden, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), der Zeichenerklärung (Teil B) und den textlichen Festsetzungen (Teil C), jeweils in der Fassung vom 03.08.2020, wird als Satzung beschlossen (siehe Anlage 2).

 

Die Begründung (Teil D) in der Fassung vom 03.08.2020, die textlichen Hinweise und nachrichtlichen Übernahmen (Teil E) sowie die Anlagen F.1. bis F.8., werden als Be-standteile des BP Nr. 278 A ebenfalls beschlossen (siehe Anlage 2).

 

  1.    Der BP Nr. 278 A ändert mit Inkrafttreten innerhalb seines Geltungsbereiches den seit dem 15.01.2016 rechtskräftigen BP Nr. 278 „dlich der Stuttgarter Straße, zwischen Meierweg und Donauwörther Straße“ und hebt diesen insoweit auf.

 

  1.    Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 278 A „Zwischen Meierweg und Zir-belstraße“ wird die Widmung der in der Planzeichnung zum Bebauungsplan einge-tragenen, neu herzustellenden Straßenfläche auf der Ostseite des Meierweges ge-mäß Art. 6 Abs. 1 und Abs. 7 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 46 Nr. 2 Bayer. Straßen- und Wegegesetz als Ortsstraße verfügt. Von der Widmung erfasst wird die in beigefügtem Plan (siehe Beiplan F.8 Straßenrechtliche Widmung) gekenn-zeichnete Fläche Fl.Nr. 895/28 Gemarkung Oberhausen. Die Widmung wird mit der Verkehrsfreigabe wirksam.

 

  1.    Die Verwaltung wird beauftragt, das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB nach den Bestimmungen des aktuell geltenden BauGB abschließend durchzuführen und den rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung (FNP) der Stadt Augsburg gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichti-gung anzupassen (siehe Anlage 3).

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

12:1