Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt - vorbehaltlich weitergehender gesetzlicher Vorgaben - im Rahmen der Ermessensausübung bei Art. 24 bis Art. 26 BayVwVfG und vergleichbaren Verfahrensordnungen vom Bürger bereitgestellte Dokumente auch in digitaler Form (Farbscan, Farbfoto o.ä.) als Beweismittel zu akzeptieren, soweit diese keine Hinweise auf Fälschungen oder Veränderungen enthalten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Echtheitsprüfung geeignete technische Mechanismen zu etablieren und/oder über Stichproben die Echtheit elektronisch bereitgestellter Dokumente zu verifizieren.
Abstimmungsergebnis
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