Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Dringlichkeitsentscheidung
Es wird auf die in der Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 30.07.2020 verwiesen. Sie wird hiermit dem Umwelt-, Klimaschutz-, und Gesundheitsausschuss der Stadt Augsburg nachträglich bekanntgegeben. Mit Schreiben vom 04.08.2020 hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege klargestellt, dass die Kosten für die Abstrichnahme der Freistaat Bayern trägt soweit nicht andere Kostenträger vorhanden sind.
Der Ausschuss nimmt die Dringlichkeitsentscheidung zur Kenntnis.
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