Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg

Auszug - Versorgungsbezüge nach dem Gesetz über kommunale Wahlbeamte und kommunale Wahlbeamtinnen  

 
 
Ferien- und Hauptausschuss
TOP: Ö 11.1
Gremium: Ferienausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 16:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Stadt Augsburg legt für die ihr zustehenden Ermessensentscheidungen über das Ruhen der Versorgungsbezüge nach Art. 51 KWBG fest, dass das Ruhen, soweit dem ausscheidenden Stadtoberhaupt der Titel Altoberbürgermeister/in verliehen wird und nicht anderweitige gewichtige Gründe für ein Ruhen sprechen, nicht angeordnet werden soll. Die Entscheidungen sollen - soweit möglich - gemeinschaftlich am Ende der Wahlperiode getroffen werden.

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

18

Abstimmung:

14:4