Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. In Anlehnung an die Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zum Personalbedarf der Gesundheitsbehörden im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Corona-Virus vom 29.05.2020 werden beim Gesundheitsamt der Stadt Augsburg folgende bis 31.12.2021 befristete personalwirtschaftliche Maßnahmen ergriffen:
Ein darüberhinausgehender Personalbedarf wird im Rahmen kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse abgedeckt.
2. Zur Abdeckung weiterer benötigter Personalkapazitäten wird das Personalreferat ermächtigt, in Abstimmung mit der Frau Oberbürgermeisterin auf städtische Mitarbeitende zuzugreifen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen personal- und finanzwirtschaftlichen Maßnahmen vorzunehmen sowie die technischen Voraussetzungen zu schaffen.
Abstimmungsergebnis
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