Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Stadt Augsburg befürwortet die Durchführung der Kunstaktion im öffentlichen Raum „Festival of Lights Augsburg - Special Edition“ in der Augsburger Innenstadt (Rathausplatz, Fuggerplatz, Martin-Luther-Platz, Königsplatz, Moritzplatz, Philippine-Welser-Str., Annastraße) als Ausnahme zu den geltenden Richtlinien für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes in der Stadt Augsburg durch Straßensondernutzungen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Veranstalter (Regio Augsburg Wirtschaft GmbH, Augsburg Marketing) für den Zeitraum 19. bis 25. Oktober (inklusive Auf- und Abbau) die für die Durchführung der Kunstaktion notwendigen Sondernutzungsrechte für die in 1. angegebenen Plätze und Straßen zu gewähren.
3. Das öffentliche Interesse an der Durchführung der Kunstaktion wird anerkannt.
Abstimmungsergebnis
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