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Beschluss
1. Die Kostenbeitragssatzung der Stadt Augsburg zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung in qualifizierter Tagespflege nach dem Sozialgesetzbuch, 8. Buch (SGB VIII) im Stadtgebiet Augsburg in der Fassung vom 23.07.2020 wird mit Wirkung zum 01.09.2020 wie aus der beigefügten Änderungssatzung ersichtlich geändert.
2. Der Ergänzung der bisherigen Kostenbeitragstabelle um neue Kostenbeitragsätze für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr, wie aus der Anlage ersichtlich, wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, jeweils rechtzeitig zum Beginn des Kindergartenjahres die Neufassung der fortgeschriebenen Kostenbeitragstabelle im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Abstimmungsergebnis
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