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Beschluss - Die Veranstaltungsflächen im Sinne von § 1 Absatz 2 der Satzung über die Dulten und den Christkindlesmarkt in der Stadt Augsburg werden um die in den Anlagen 2 - 5 dargestellten Flächen auf dem Willy-Brandt-Platz (Anlage 2), dem Königsplatz (3), dem Elias-Holl-Platz (4) und dem Holbeinplatz (5) erweitert. Dies gilt vorerst nur für das Jahr 2020.
- Auf den unter Nummer 1 genannten Flächen werden nur Marktbuden und Betriebsstände stehen, die vom Rathausplatz zur Entzerrung der Besucheranzahl weichen müssen. Es besteht damit Einverständnis, dass die Verwaltung die Auswahl gegebenenfalls im Losverfahren vornehmen darf.
Abstimmungsergebnis Stimmberechtigt: | 18 | Abstimmung: | einstimmig |
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