Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Stadt Augsburg gewährt während der pandemiebedingten Einschränkungen die Entgelte für Träger und Einrichtungen der freien Jugendhilfe entsprechend der Empfehlungen des Bayerischen Städtetages und der Bayerischen Staatsregierung mit pandemiebegründeten angepassten Leistungen unverändert weiter.
2. Im Bereich der stationären Entgelte wird entsprechend der Empfehlungen des Bayerischen Städtetages auf Antrag ein Aufschlag von 10 % des Tagessatzes für tatsächliche Betreuungsleistungen an Schultagen gewährt.
3. Die Träger der freien Jugendhilfe sind verpflichtet, jedwede andere gleichgerichtete Sozialleistung, z.B. Kurzarbeitergeld, sowie Versicherungsleistungen, bei der Abrechnung in Abzug zu bringen.
4. Ersatzleistungen von Bund oder Land ("kommunaler Rettungsschirm") werden gegebenenfalls beantragt, soweit sie beschlossen werden.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||