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Auszug - Corona-Pandemie; Unveränderte Weitergewährung der Leistungsentgelte für Träger der freien Jugendhilfe unter Pandemie-Bedingungen  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.07.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 9:00 - 20:14 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/20/04621 Corona-Pandemie;
Unveränderte Weitergewährung der Leistungsentgelte für Träger der freien Jugendhilfe unter Pandemie-Bedingungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Reiner Erben, berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Referat 3 Beteiligt:Amt für Kinder, Jugend und Familie
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Stadt Augsburg gewährt während der pandemiebedingten Einschränkungen die Entgelte für Träger und Einrichtungen der freien Jugendhilfe entsprechend der Empfehlungen des Bayerischen Städtetages und der Bayerischen Staatsregierung mit pandemiebegründeten angepassten Leistungen unverändert weiter.

 

2. Im Bereich der stationären Entgelte wird entsprechend der Empfehlungen des Bayerischen Städtetages auf Antrag ein Aufschlag von 10 % des Tagessatzes für tatsächliche Betreuungsleistungen an Schultagen gewährt.

 

3. Die Träger der freien Jugendhilfe sind verpflichtet, jedwede andere gleichgerichtete Sozialleistung, z.B. Kurzarbeitergeld, sowie Versicherungsleistungen, bei der Abrechnung in Abzug zu bringen.

 

4. Ersatzleistungen von Bund oder Land ("kommunaler Rettungsschirm") werden gegebenenfalls beantragt, soweit sie beschlossen werden.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

55

Abstimmung:

einstimmig