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Beschluss
1. Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 695.708 € bei HSt. 1.83010.7151.01 für die Weiterreichung der vorgezogenen erhöhten Abschlagszahlung der ÖPNV-Zuweisung 2020 an die swa bewilligt.
Die Finanzierung erfolgt durch Mehreinnahmen in gleicher Höhe bei HSt. 1.79140.1713.00, sonstige Zuweisungen vom Land, in entsprechender Höhe gemäß Begründung. Diese Besondere Bewilligung soll im 2. Nachtragshaushalt 2020 nachveranschlagt werden.
2. Die erhöhte Abschlagszahlung wird vorgezogen an die swa überwiesen. Mit Eingang des endgültigen Jahresbescheids zur ÖPNV-Zuweisung erfolgt eine Abrechnung.
Abstimmungsergebnis
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