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Auszug - Antrag auf Besondere Bewilligung nach Art. 66 GO; hier: HSt. 1.83010.7151.01 - Anteilige Weiterreichung der vorgezogenen erhöhten Abschlagszahlung der staatlichen ÖPNV-Zuweisung 2020 an die Stadtwerke Augsburg (swa)  

 
 
Finanzausschuss
TOP: Ö 5
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.07.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 15:17 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/20/04606 Antrag auf Besondere Bewilligung nach Art. 66 GO;
hier: HSt. 1.83010.7151.01 - Anteilige Weiterreichung der vorgezogenen erhöhten Abschlagszahlung der staatlichen ÖPNV-Zuweisung 2020 an die Stadtwerke Augsburg (swa)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dr. Wolfgang Hübschle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Wirtschaftsförderung Stadt Augsburg   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 695.708 € bei HSt. 1.83010.7151.01 für die Weiterreichung der vorgezogenen erhöhten Abschlagszahlung der ÖPNV-Zuweisung 2020 an die swa bewilligt.

 

Die Finanzierung erfolgt durch Mehreinnahmen in gleicher Höhe bei HSt. 1.79140.1713.00, sonstige Zuweisungen vom Land, in entsprechender Höhe gemäß Begründung.

Diese Besondere Bewilligung soll im 2. Nachtragshaushalt 2020 nachveranschlagt werden.

 

2. Die erhöhte Abschlagszahlung wird vorgezogen an die swa überwiesen. Mit Eingang des endgültigen Jahresbescheids zur ÖPNV-Zuweisung erfolgt eine Abrechnung.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

12

Abstimmung:

einstimmig