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Auszug - Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 263.422 € für Mehrkosten bei der Zuschussgewährung an die AVV-GmbH  

 
 
Finanzausschuss
TOP: Ö 3
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.07.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 15:17 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/20/04641 Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 263.422 € für Mehrkosten bei der Zuschussgewährung an die AVV-GmbH
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Roland Barth, berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Kämmerei- und Steueramt mit Stadtkasse   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 263.422 € bei HSt. 2.79140.9851.00 VHK 003, Zuschussgewährung an die AVV-GmbH, Investitionsförderung an kommunale Sonderrechnungen, bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Wenigerausgaben in gleicher Höhe bei HSt. 1.79140.7161.01 (Förderung des Verkehrs, Zuschüsse an sonstige öffentliche Sonderrechnungen).

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

11

Abstimmung:

einstimmig