Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1. Für den Bereich zwischen dem Grundstück Fl.Nr. 5811/34, Gemarkung Augsburg sowie der Proviantbachstraße (einschließlich) im Norden, der bestehenden Bebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 5806/5, Gemarkung Augsburg im Osten, der Reichenber-ger Straße (einschließlich) im Süden und dem Proviantbach (einschließlich) sowie der Augsburger Localbahn im Westen wird der BP Nr. 423 A „Nördlich der Reichenberger Straße, östlich des Proviantbaches“ aufgestellt.
2. Dem Vorentwurf des BP Nr. 423 A vom 11.06.2020 mit Begründung und vorläufigem Umweltbericht wird zugestimmt (siehe Anlagen).
3. Als Alternative zur bisher vorgesehenen Bewältigung des ruhenden Verkehrs im Vor-entwurf des BP Nr. 423 A vom 11.06.2020 sollen auf Kosten der Investorin zeitnah ausgewiesene Fachplaner mit der Erarbeitung eines umfassenden innovativen Mobi-litätskonzeptes beauftragt werden. Zielsetzung dieses Konzeptes soll sein, den nach der Stellplatzsatzung der Stadt Augsburg erforderlichen Stellplatznachweis zu verrin-gern und damit die Stellplatzfläche im südlichen Plangebiet zugunsten der öffent-lichen Grünflächen zu verringern.
4. Der BP Nr. 423 A ändert mit Inkrafttreten in seinem Geltungsbereich den seit 15.05.2015 rechtskräftigen BP Nr. 423 „Reichenberger Straße / Berliner Allee“ und hebt diesen insoweit auf.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren zur Aufstellung des BP Nr. 423 A nach den Vorschriften des aktuell geltenden Baugesetzbuches (BauGB), insbeson-dere die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, durchzuführen. Im Falle einer Zustimmung zu der in Tenorpunkt 3 vorgeschlagenen Vorgehensweise, wird die Verwaltung des Weiteren beauftragt die entsprechenden Schritte in die Wege zu lei-ten und vor der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung entsprechende Ausführungen in die Begründung der Bauleitpläne (BP Nr. 423 A und FNP 1995-126) aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
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