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Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles das Verfahren zur Einziehung der Ortsstraße „Gutenbergstraße“ und des selbstständigen Gehwegs „Gutenbergstraße“ sowie zur teilweisen Einziehung des selbstständigen Gehwegs „Gehweg zwischen Gutenbergstraße und Schaezlerstraße“ einzuleiten (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Bayer. Straßen- und Wegegesetz). Die von der Einziehung erfassten Bereiche sind in beigefügtem Lageplan (Anlage 2) jeweils schraffiert dargestellt.
Abstimmungsergebnis
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