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Beschluss
1. Der im beiliegenden Bericht des Stadtplanungsamtes vom 05.02.2020 dargestellten Planungsabsicht zur wohnbaulichen Entwicklung von Flächen am nordöstlichen Siedlungsrand des Stadtteiles Firnhaberau östlich des Siedlerweges und nördlich des Luchsweges wird zugestimmt.
2. Im Vorfeld der hierfür notwendigen Aufstellung eines Bebauungsplanes soll zur Erlangung von Planungsalternativen eine Mehrfachbeauftragung auf Kosten des Investors durchgeführt werden. Dafür sind drei bis fünf, in Abstimmung zwischen der Bauverwaltung und dem Investor ausgewählte Planungsbüros, zu beauftragen.
3. Das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung ist dem Bau- und Konversionsausschuss vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
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