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Auszug - Vollzug der Satzung über Straßensondernutzungen in der Stadt Augsburg hier: Verzicht auf die Straßensondernutzungsgebühren für die Nutzung von Außenbewirtungsflächen und dem Aufstellen von Werbeanlagen und Warenauslagen auf den der Öffentlichkeit zum Gemeingebrauch gewidmeten Verkehrsflächen (Plätze, Gehwege) im Stadtgebiet Augsburg   

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 16.1
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Kongress am Park
Ort: Gögginger Str. 10, 86159 Augsburg
BSV/20/04382 Vollzug der Satzung über Straßensondernutzungen in der Stadt Augsburg
hier: Verzicht auf die Straßensondernutzungsgebühren für die Nutzung von Außenbewirtungsflächen und dem Aufstellen von Werbeanlagen und Warenauslagen auf den der Öffentlichkeit zum Gemeingebrauch gewidmeten Verkehrsflächen (Plätze, Gehwege) im Stadtgebiet Augsburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Frank Pintsch, berufsm. Stadtrat
Federführend:Referat 7   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. r die Inanspruchnahme der zum Gemeingebrauch gewidmeten Verkehrsflächen durch Außenbewirtungen, Warenauslagen und Werbeanlagen, die durch das Bürgeramt genehmigt wurden, wird für das Jahr 2020 aufgrund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit dem Corona Virus das öffentliche Interesse bejaht.

2. Auf die Erhebung von Straßensondernutzungsgebühren für die o.g. Sachverhalte wird für das Jahr 2020 verzichtet.

3. Bereits bezahlte Straßensondernutzungsgebühren werden erstattet.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

55

Abstimmung:

einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abstand-Praesentation (619 KB)