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Beschluss
1. Für die Inanspruchnahme der zum Gemeingebrauch gewidmeten Verkehrsflächen durch Außenbewirtungen, Warenauslagen und Werbeanlagen, die durch das Bürgeramt genehmigt wurden, wird für das Jahr 2020 aufgrund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit dem Corona Virus das öffentliche Interesse bejaht. 2. Auf die Erhebung von Straßensondernutzungsgebühren für die o.g. Sachverhalte wird für das Jahr 2020 verzichtet. 3. Bereits bezahlte Straßensondernutzungsgebühren werden erstattet.
Abstimmungsergebnis
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