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Auszug - erdgas schwaben gmbh Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft "Energiegesellschaft Mittlere Donau GmbH" (Projekt "EMD") mit verschiedenen Kommunen   

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Kongress am Park
Ort: Gögginger Str. 10, 86159 Augsburg
BSV/20/04363 erdgas schwaben gmbh
Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft "Energiegesellschaft Mittlere Donau GmbH" (Projekt "EMD") mit verschiedenen Kommunen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Federführend:Referat OB / Zentrales Beteiligungsmanagement   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Die Vertreterin der Stadt Augsburg wird bevollmächtigt und beauftragt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH erforderliche Beschlüsse zu fassen, mit dem Ziel die Geschäftsführung der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH in der Gesellschafterversammlung der erdgas schwaben gmbh zu ermächtigen:

 

1. der Beteiligung der erdgas schwaben gmbh an einer noch zu gründenden Kooperationsgesellschaft mit bis zu 12 kommunalen Partnern (Kommunen oder deren 100%ige Tochtergesellschaften) zu einer Beteiligungsquote von 51 % entsprechend dem vorgelegten Kooperationsmodell zuzustimmen. Ferner wird dem Abschluss der notwendigen Verträge zwischen den Kooperationspartnern sowie der Kooperationsgesellschaft und den Unternehmen der erdgas schwaben-Gruppe sowie den kommunalen Gesellschaftern zugestimmt.

 

2. alle zur Umsetzung erforderlichen Schritte inklusive der Gesellschaftsgründung, soweit erforderlich, einzuleiten und die erforderlichen Erklärungen abzugeben. Insbesondere erstreckt sich die Ermächtigung auch auf die notwendigen Beschlussfassungen in den jeweiligen Gremien der Unternehmen der erdgas schwaben-Gruppe und der Kooperationsgesellschaft. Die Geschäftsführung der erdgas schwaben gmbh ist berechtigt, Erklärungen ohne erneute Gremienbefassung abzugeben oder Beschlüsse zu fassen, beispielsweise bei der Finanzierung, sofern der Businessplan, die Verträge und das Zielkonzept der geplanten Kooperationsgesellschaft im Wesentlichen unverändert bleiben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

58

Abstimmung:

56:2