Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des TV Covid ab dem nächst möglichen Zeitpunkt Kurzarbeit für diejenigen Mitarbeitenden der Stadt Augsburg anzukündigen und einzuführen, deren zugewiesene Tätigkeiten Corona-bedingt nicht oder nicht mehr in vollem bisherigen Umfang benötigt werden und für die kein anderweitiger notweniger Einsatz in einer anderen Dienststelle möglich ist. Die Kurzarbeit endet, sobald die Arbeitsleistungen wieder im arbeitsvertraglich geschuldeten Umfang erbracht werden können.
2. Die Verwaltung wird des Weiteren beauftragt, die für das Personalabrechnungsprogramm Paisy zur Eingabe und Abrechnung von Kurzarbeit nötige Komponentenlizenz zu erwerben
Abstimmungsergebnis
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