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Auszug - Anordnung von Kurzarbeit bei der Stadt Augsburg; Dringlichkeitsantrag von WSA vom 12.05.2020 zum Thema „Anordnung von Kurzarbeit bei der Stadt Augsburg“  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 8.2
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 19:26 Anlass: Sitzung
Raum: Kongress am Park
Ort: Gögginger Str. 10, 86159 Augsburg
BSV/20/04359 Anordnung von Kurzarbeit bei der Stadt Augsburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Frank Pintsch, berufsm. Stadtrat
Federführend:Personalamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des TV Covid ab dem nächst möglichen Zeitpunkt Kurzarbeit für diejenigen Mitarbeitenden der Stadt Augsburg anzukündigen und einzuführen, deren zugewiesene Tätigkeiten Corona-bedingt nicht oder nicht mehr in vollem bisherigen Umfang benötigt werden und für die kein anderweitiger notweniger Einsatz in einer anderen Dienststelle möglich ist. Die Kurzarbeit endet, sobald die Arbeitsleistungen wieder im arbeitsvertraglich geschuldeten Umfang erbracht werden können.

 

2. Die Verwaltung wird des Weiteren beauftragt, die für das Personalabrechnungsprogramm Paisy zur Eingabe und Abrechnung von Kurzarbeit nötige Komponentenlizenz zu erwerben

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

60

Abstimmung:

44:16

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag WSA v. 12.05.2020_Kurzarbeit bei der Stadt Augsburg (708 KB)