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Auszug - Bewerbung der Stadt Augsburg im Rahmen des Förderprojektes "Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung" des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat (2. Staffel)  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 8.1
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 19:26 Anlass: Sitzung
Raum: Kongress am Park
Ort: Gögginger Str. 10, 86159 Augsburg
BSV/20/04358 Bewerbung der Stadt Augsburg im Rahmen des Förderprojektes "Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung" des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat (2. Staffel)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Oberbürgermeisterin
Frank Pintsch, berufsm. Stadtrat
Dr. Wolfgang Hübschle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Referat OB / D1 Beteiligt:Referat 1
    Referat 2
   Referat 4
   Referat 6
   Referat 7
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Der Stadtrat der Stadt Augsburg stimmt der Antragstellung beim Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) für das Förderprogramm „Modellprojekte Smart Cities“ zu (siehe Anlage 4).

2. Die Smart-City-Charta wird als Leitbild zustimmend zur Kenntnis genommen (Smart City Charta Kurzform siehe Anlage 5). Der Strategieansatz folgt dem Rahmen der Smart City Charta der nationalen Dialogplattform Smart Cities, an deren Erarbeitung über die Smart City Plattform sich die Stadt Augsburg bereits beteiligt hat.

3. Im Rahmen des zur Förderung vorgesehenen Modellprojektes werden Fragen der Stadtentwicklung und Digitalisierung gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, ihren bestehenden Netzwerken sowie den Netzwerken der Zivilgesellschaft in der Stadt Augsburg in einem partizipativen Verfahren diskutiert und gestaltet. Ein entsprechender Strategieprozess ist partizipativ auszugestalten. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Partizipationsschritte zu planen und in die Strategieentwicklung einzubeziehen.

4. Der Begriff „Smart City“ und das damit einhergehende Projekt der Digitalisierung ist kein sektorales Themenfeld z.B. der Wirtschaftsförderung, des Bildungssektors, der Stadtplanung o.ä., sondern wird in der Stadt Augsburg als kohärentes, gesellschafts- und verwaltungsübergreifendes Thema verstanden und betrieben. Hierzu wird die für den Prozess zuständige Fachdienststelle mit allen betroffenen Verwaltungseinheiten und Beteiligungen der Stadt Augsburg Sektoren übergreifend zusammenarbeiten und innovative Formate entwickeln.

5. Der räumliche Fokus wird in der Strategieentwicklung auf die Gesamtstadt gelegt. Bezüge zu Umlandkommunen werden hierbei integral berücksichtigt. Für Pilotprojekte wie auch einzelne Entwicklungsschritte sind kleinere Einheiten bis auf Quartiersebene der notwendige Orientierungs- und Handlungsrahmen. Dies wird in Abstimmung mit den Beteiligten festgelegt.

6. Die im Rahmen dieses Förderprojektes erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen werden aktiv national in einem bundesweiten Erfahrungsaustausch geteilt, um dem Modellcharakter des Förderprogramms zu entsprechen. Darüber hinaus besteht der Wunsch, die Umlandkommunen und die umgebenden Landkreise in die Entwicklungen einzubeziehen.

7. Einem Gesamtvolumen für das Förderprogramm in Höhe von insgesamt 14.877.043,00 € (2.499.969,00 für Phase A der Jahre 2020-2022 € und 12.377.074,00 €r Phase B der Jahre 2022 2027) wird zugestimmt (siehe Anlage 6). Der für das Förderprogramm notwendige Eigenanteil in Höhe von 1,2 Mio. € (Phase A) und 5,06 Mio. € (Phase B) wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Mittel zu den jeweiligen Haushalten anzumelden und auf Grundlage der haushaltsrechtlichen Vorschriften zu bewirtschaften.

8. Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich eines positiven Förderbescheids, die notwendigen organisatorischen, personalwirtschaftlichen und haushaltsrechtlichen (inklusive eventuell notwendiger Verpflichtungsermächtigungen) Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

60

Abstimmung:

58:2