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Beschluss
Der Oberbürgermeister wird beauftragt und bevollmächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH Folgendes zu beschließen:
1. Den als Anlage 1 beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrags der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH
2. Die Geschäftsführung der Stadtwerke Augburg Holding GmbH wird beauftragt und bevollmächtigt,
a. in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH den als Anlage 2 beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrags der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH zu beschließen; b. in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH die Geschäftsführung zu beauftragen und zu bevollmächtigen, in der Gesellschafterversammlung der swa Netze GmbH den als Anlage 3 beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrags der swa Netze GmbH zu beschließen; c. in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Augsburg Wasser GmbH den als Anlage 4 beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrags der Stadtwerke Augsburg Wasser GmbH zu beschließen; d. in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Augsburg KreativWerk Verwaltungs-GmbH den als Anlage 5 beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrags der Stadtwerke Augsburg KreativWerk Verwaltungs-GmbH zu beschließen; e. in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Augsburg KreativWerk GmbH & Co. KG den als Anlage 6 beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrags der Stadtwerke Augsburg KreativWerk GmbH & Co. KG zu beschließen; f. in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH den als Anlage 7 beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrags der Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH zu beschließen; g. in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH die Geschäftsführung zu beauftragen und zu bevollmächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Augsburg Carsharing-GmbH den als Anlage 8 beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrags der Stadtwerke Augsburg Carsharing-GmbH zu beschließen; h. in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH die Geschäftsführung zu beauftragen und zu bevollmächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Augsburg Projektgesellschaft mbH den als Anlage 9 beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrags der Stadtwerke Augsburg Projektgesellschaft mbH zu beschließen;
i. in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH die Geschäftsführung zu beauftragen und zu bevollmächtigen, in der Gesellschafterversammlung der AVG Augsburger Verkehrsgesellsschaft mbH den als Anlage 10 beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrags der AVG Augsburger Verkehrsgesellsschaft mbH zu beschließen; j. in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH die Geschäftsführung zu beauftragen und zu bevollmächtigen, in der Gesellschafterversammlung der AVG Augsburger Verkehrsgesellsschaft mbH die Geschäftsführung der AVG Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH zu beauftragen und zu bevollmächtigen, in der Gesellschafterversammlung der ASG Augsburger Verkehrsservicegesellsschaft mbH den als Anlage 11 beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrags der ASG Augsburger Verkehrsgesellsschaft mbH zu beschließen.
Zudem wird die Geschäftsführung der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH beauftragt und bevollmächtigt, die in den genannten Gesellschafterversammlungen beschlossenen Gesellschaftsverträge jeweils zur Eintragung in das Handelsregister zu bringen.
Redaktionelle Änderungen der Gesellschaftsverträge können ohne erneute Vorlage und Beschlussfassung vorgenommen werden. Diese sind mit dem Zentralen Beteiligungsmanagement der Stadt Augsburg abzustimmen.
Abstimmungsergebnis
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