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Auszug - Verzicht der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes   

 
 
Stadtrat Augsburg (Kongreß am Park)
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.04.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 9:00 - 16:25 Anlass: Sitzung
Raum: Kongress am Park
Ort: Gögginger Str. 10, 86159 Augsburg
BSV/20/04292 Verzicht der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dr. Kurt Gribl, Oberbürgermeister
Federführend:Personalamt / Team 4   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Es wird beschlossen, dass seitens der Stadt Augsburg eine Verzichtserklärung über die Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes nach § 72 Abs. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) abgegeben wird, sodass die Zuständigkeit für die Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld in diesen Fällen auf die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit übergeht.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die sich daraus für die Stadt Augsburg ergebenden organisatorischen, stellenplanmäßigen und personalwirtschaftlichen Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

55

Abstimmung:

einstimmig