Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Es wird beschlossen, dass seitens der Stadt Augsburg eine Verzichtserklärung über die Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes nach § 72 Abs. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) abgegeben wird, sodass die Zuständigkeit für die Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld in diesen Fällen auf die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit übergeht.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die sich daraus für die Stadt Augsburg ergebenden organisatorischen, stellenplanmäßigen und personalwirtschaftlichen Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||