Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
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Beschluss
Der Oberbürgermeister wird beauftragt und bevollmächtigt in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Augsburg Folgendes zu beschließen:
a) den als Anlage 1 beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages und die damit verbundene Umfirmierung.
a1) mit der Regelung gemäß § 16 Ziffer 9 des Entwurfes des Gesellschaftsvertrages (Anlage 2, wie vom Aufsichtsrat empfohlen), da das Unternehmen Mitglied eines Prüfungsverbandes (VdW Bayern) ist, welcher die gewünschten Prüfungsinhalte der Stadt Augsburg in dessen Jahresabschlussprüfungen vorsieht
alternativ
a2) mit der städtischen Standardregelung in § 16 Ziffer 9: „Die Stadt Augsburg übt die Rechte nach § 53 HGrG aus und hat, wie auch das für sie zuständige Prüfungsorgan, die Rechte und Befugnisse nach § 54 HGrG. Sie hat darüberhinaus ein § 54 HGrG übersteigendes Prüfungsrecht.
Die Formulierung in § 9 Ziffer 2 Satz 2 wie vom Aufsichtsrat vorberaten (siehe Anlage 1), wird ersetzt durch: Die Mitglieder des Aufsichtsrates, mit Ausnahme der geborenen Mitglieder, werden von der Stadt Augsburg entsendet.“
Die Formulierung in § 11 Abs. 4 Satz 2 und 3 wie vom Aufsichtsrat vorberaten (siehe Anlage 1), wird wie folgt ergänzt: „Schriftliche Stimmabgabe per Stimmbotschaft gemäß § 108 Abs. 3 AktG, sowie die Teilnahme im Wege der Bild- und Tonübertragung gemäß § 118 Abs. 3 Satz 2 Aktiengesetz ist zulässig. Über die Zulassung der Bild- und Tonübertragung gemäß § 118 Abs. 4 Aktiengesetz entscheidet der/die Aufsichtsratsvorsitzende.“
Redaktionelle Änderungen können von der Geschäftsführung ohne nochmalige Vorlage und Beschlussfassung vorgenommen werden. Diese sind mit dem Zentralen Beteiligungsmanagement der Stadt Augsburg abzustimmen.
b) den neuen Gesellschaftsvertrag zur Eintragung in das Handelsregister zu bringen.
c) Zudem beauftragt die Gesellschafterversammlung den Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Augsburg GmbH in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der AGS - Augsburger Gesellschaft für Stadtentwicklung und Immobilienbetreuung GmbH (folgend AGS), in der Gesellschafterversammlung der AGS die Umfirmierung und
den Entwurf des neuen Gesellschaftsvertrages der AGS (nach Umfirmierung Wohnbaugruppe Augsburg Entwickeln GmbH) zu beschließen sowie den neuen Gesellschaftsvertrag der AGS (nach Umfirmierung Wohnbaugruppe Augsburg Entwickeln GmbH; Anlage 3) zur Eintragung in das Handelsregister zu bringen.
Hierbei können redaktionelle Änderungen der Gesellschaftsverträge sowie im Hinblick auf die Inhousefähigkeit erforderliche Änderungen ohne nochmalige Vorlage und Beschlussfassung vorgenommen werden. Diese sind mit dem Zentralen Beteiligungsmanagement der Stadt Augsburg abzustimmen.
Abstimmungsergebnis BSV/20/04296 mit Buchst. a), Alternative a1)
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