Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. In der Stadt Augsburg wird ein Klimabeirat eingerichtet. 2. Für den Beirat wird eine Satzung entsprechend der Anlage beschlossen.
§ 3 Abs. 1 der Satzung lautet wie folgt:
§ 3 Vorsitz
(1) 1Der Beirat wird von zwei gleichberechtigten Vorsitzenden geleitet und nach außen vertreten. 2Im Falle der Verhinderung eines/einer Vorsitzenden ist der/die verbliebene Vorsitzende alleine handlungs- und vertretungsberechtigt. Abstimmungsergebnis
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