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Auszug - Bekanntgabe einer Dringlichkeitsentscheidung: Besondere Bewilligung gemäß Art. 66 GO in Höhe von 2.000.000 € zugunsten der Haushaltsstelle 1.14010.6301.09 (Verbrauchsmittel - Sonderbew. - Corona) für die zentrale Beschaffung von Verbrauchsmitteln imEinsatz für die Eindämmung und Bewältigung der Corona-Pandemie  

 
 
Stadtrat Augsburg (Kongreß am Park)
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 23.04.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 9:00 - 16:25 Anlass: Sitzung
Raum: Kongress am Park
Ort: Gögginger Str. 10, 86159 Augsburg
DRI/20/04289 Besondere Bewilligung gemäß Art. 66 GO in Höhe von 2.000.000 € zugunsten der Haushaltsstelle 1.14010.6301.09 (Verbrauchsmittel - Sonderbew. - Corona) für die zentrale Beschaffung von Verbrauchsmitteln im Einsatz für die Eindämmung und Bewältigung der Corona-Pandemie
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Dringlichkeitsentscheidung
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Referat 1   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Dringlichkeitsentscheidung

 

Der Stadtrat nimmt die Dringlichkeitsentscheidung zur Kenntnis.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 15_Dringlichkeitsentscheidung_DRI_20_04289 (444 KB)