Auszug - Bekanntgabe einer Dringlichkeitsentscheidung:
Besondere Bewilligung gemäß Art. 66 GO in Höhe von 2.000.000 € zugunsten der Haushaltsstelle 1.14010.6301.09 (Verbrauchsmittel - Sonderbew. - Corona) für die zentrale Beschaffung von Verbrauchsmitteln imEinsatz für die Eindämmung und Bewältigung der Corona-Pandemie