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Auszug - Bewilligung außerplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 500.000 € für die Übernahme der Kosten für die Rückbau- und Bodensanierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Verkauf der ehemaligen Spicherer-Grundschule (vertragliche Verpflichtung)  

 
 
Stadtrat Augsburg (Kongreß am Park)
TOP: Ö 18
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.04.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 9:00 - 16:25 Anlass: Sitzung
Raum: Kongress am Park
Ort: Gögginger Str. 10, 86159 Augsburg
BSV/20/04277 Bewilligung außerplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 500.000 € für die Übernahme der Kosten für die Rückbau- und Bodensanierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Verkauf der ehemaligen Spicherer-Grundschule (vertragliche Verpflichtung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Kämmerei- und Steueramt mit Stadtkasse   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Nach Art. 66 GO werden außerplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 500.000 € bei HSt. 2.20010.9851.00 VHK 011, Verkauf von nicht benötigtem Schulgrund, Investitionsförderung an kommunale Sonderrechnung, bewilligt.

 

Als Deckung können Mehreinnahmen in gleicher Höhe bei HSt. 2.31250.3401.00 VHK 111, Grundstücksangelegenheiten Innovationspark Augsburg, Grundstücksveräerungserlöse, zur Verfügung gestellt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

55

Abstimmung:

einstimmig