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Beschluss
Nach Art. 66 GO werden außerplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 500.000 € bei HSt. 2.20010.9851.00 VHK 011, Verkauf von nicht benötigtem Schulgrund, Investitionsförderung an kommunale Sonderrechnung, bewilligt.
Als Deckung können Mehreinnahmen in gleicher Höhe bei HSt. 2.31250.3401.00 VHK 111, Grundstücksangelegenheiten Innovationspark Augsburg, Grundstücksveräußerungserlöse, zur Verfügung gestellt werden.
Abstimmungsergebnis
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