Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Geschäftsordnung der städtischen Kollegien wird mit den in Anlage 1 synoptisch und in Anlage 2 redaktionell bereinigt dargestellten Änderungen beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die geänderte Geschäftsordnung auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
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