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Beschluss
Zugunsten von HSt. 1.75130.6351.01 (Bestattungsdienst - Sonstige Betriebsausgaben / Sonderbewirtschaftung) werden gemäß Art. 66 GO außerplanmäßige Ausgabemittel i. H. von 200.000 € bewilligt. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch Wenigerausgaben bei HSt. 1.75130.6351.35 (Bestattungsdienst - Sonstige Betriebsausgaben/Agenturleistungen Extern).
Die Bewilligung soll im 2. Nachtragshaushalt 2020 nachveranschlagt werden.
Abstimmungsergebnis
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