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Beschluss
1. Die Bauverwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Empfehlung der Bürgerversammlung vom 11.12.2019 eine Sperrung der Maximilianstraße für den Verkehr zu prüfen. In diesem Zusammenhang ist auch eine grundsätzliche Beurteilung in Bezug auf Voraussetzungen und Folgen einer Sperrung vorzunehmen.
2. Die Bauverwaltung wird beauftragt, das Thema einer deutlichen Einschränkung der Erreichbarkeit der südlichen Innenstadt für den motorisierten Individualverkehr durch Verkehrsbeschränkungen in der Maximilianstraße dem Mobilitätsbeirat zur Beratung vorzulegen.
3. Die Bauverwaltung wird beauftragt, Planungsmittel in Höhe von 50.000 € für notwendige Untersuchungen der Voraussetzungen und Auswirkungen einer Sperrung der Maximilianstraße ehestmöglich, jedenfalls aber zum Haushalt 2021/22 anzumelden.
4. Der Antrag der Bürgerversammlung vom 11.12.2019 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien behandelt.
Abstimmungsergebnis
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