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Auszug - Peutinger-Gymnasium - Brandschutzsanierung - Mehrkosten und Projektbeschluss  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:16   (öffentlich ab 14:45) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/20/03997 Peutinger-Gymnasium - Brandschutzsanierung -
Mehrkosten und Projektbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Hermann Köhler, berufsm. Stadtrat
Federführend:Schulverwaltungsamt mit Ausbildungsförderung Beteiligt:Hochbauamt
    Kämmerei- und Steueramt mit Stadtkasse
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Vom aktuellen Stand und der Entwicklung der Baumaßnahme „Peutinger-Gymnasium: Brandschutzsanierung“ wird Kenntnis genommen; die Mehrkosten in Höhe von 1.900.000 Euro und somit die Kosten für die Gesamtmaßnahme in Höhe von 5.600.000 Euro werden genehmigt.

 

2. Der Genehmigungsplanung (Vorabzug) des Ingenieurbüros Bestler wird zugestimmt.

 

3. Die notwendige Auslagerung von 12-14 Klassenzimmern für die Zeit der Brandschutzsanierung soll in Form von Mietcontainern auf dem Sporthof erfolgen.

 

4. Die notwendige Baugrunduntersuchung hierfür soll durch das Hochbauamt im Rahmen der Baumaßnahme veranlasst werden.

 

5. Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 350.000 Euro bei HSt. 2.23310.9401.00 VHK 901 - Peutinger-Gymnasium: Brandschutzsanierung, Hochbauherstellung, bewilligt. Zudem wird für die Kosten der Interimsunterbringung für die Zeit der Brandschutzsanierung (u. a. Container-Miete) eine Sonderrücklage gebildet. Nach Art. 66 GO werden hierfür außerplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 1.550.000 € bei HSt. 2.23310.9161.00 VHK 003 - Sonderrücklage Interimskosten Peutinger-Gymnasium, Zuführung an sonstige Sonderrücklagen, bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben in beiden Fällen erfolgt durch Mehreinnahmen in gleicher Höhe bei HSt. 1.90020.0411.01 - Allgemeine Zuweisungen, Land - Schlüsselzuweisungen.

 Die Bewilligungen sollen im 2. Nachtragshaushalt 2020 nachveranschlagt werden.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Schritte zur Realisierung der Baumaßnahme in die Wege zu leiten.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

52

Abstimmung:

einstimmig