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Beschluss - Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des BP Nr. 893 „Nördlich der Fritz-Hintermayr-Straße, westlich der Windprechtstraße“ in der Zeit vom 16.09.2019 mit 18.10.2019 eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der dieser Be-schlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 02.01.2020 behandelt (siehe Anlage 1).
- Der BP Nr. 893 für den Bereich zwischen der Schertlinstraße im Norden, der Windprecht-straße im Osten, der Fritz-Hintermayr-Straße (einschließlich) im Süden sowie dem Grundstück Fl.Nr. 5058/18, Gemarkung Augsburg im Südwesten und der Augsburger Localbahn im Nordwesten, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), der Zeichener-klärung (Teil B) und den textlichen Festsetzungen (Teil C), jeweils in der Fassung vom 02.01.2020, sowie den Anlagen F.2. vom 26.07.2019 und F.3. vom 03.06.2019, wird als Satzung beschlossen (siehe Anlage 2).
Die Begründung (Teil D), die textlichen Hinweise und nachrichtlichen Übernahmen (Teil E) und die Anlage F.1., jeweils in der Fassung vom 02.01.2020, sowie die Anlagen F.4. bis F.6., jeweils vom 12.06.2019, und die Anlage F.7. vom Juni 2019, werden als Be-standteile des BP Nr. 893 ebenfalls beschlossen (siehe Anlage 2). - Die Verwaltung wird beauftragt, das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB nach den Bestimmungen des aktuell geltenden BauGB abschließend durchzuführen und den rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung (FNP) der Stadt Augsburg gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen (siehe Anlage 3).
Abstimmungsergebnis Stimmberechtigt: | 52 | Abstimmung: | 51:1 |
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