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Beschluss
Im Rahmen des Grundhaushaltes 2020 und vorbehaltlich der Rechtskraft des 1. Nachtragshaushalts 2020 besteht damit Einverständnis, dass die im Haushaltsplan veranschlagten Zuschüsse für das Jahr 2020 entsprechend der Anlage zur Zahlung angewiesen werden.
Abstimmungsergebnis
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