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Beschluss - Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel zu den jeweiligen Haushalten beauftragt, in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Institut, für die Stadt Augsburg einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen.
- Die Verwaltung wird weiterhin vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel zu den jeweiligen Haushalten beauftragt, soweit machbar dem qualifizierten Mietspiegel eine aussagkräftige Lagekarte beizufügen.
- Die Verwaltung hat zu prüfen, ob ggf. auch die angemessene Mietobergrenze für die Kosten der Unterkunft gemäß § 22 Abs. 1 SGB II und § 35 SGB XII zu ermitteln sind.
- Der geschätzte Auftragswert der auszuschreibenden Leistung wird aus Wettbewerbsgründen in der BSV 20/03983 im nichtöffentlichen Teil dargestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Haushaltsmittel im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu den jeweiligen Haushalten anzumelden.
Abstimmungsergebnis Stimmberechtigt: | 50 | Abstimmung: | 43:7 |
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