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Auszug - Parkerleichterungen für im sozialen Dienst Tätige  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 30.01.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 16:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/03919 Parkerleichterungen für im sozialen Dienst Tätige
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Referat 6 Beteiligt:Mobilitäts- und Tiefbauamt
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Gebührenfestsetzung für im sozialen Dienst tätige Gruppen (Betreuung und Versorgung, Hospiz, Palliativversorgung, Hebammen, etc.) wird auf 50 /Jahr und Fahrzeug festgesetzt.

 

2. Der Antragzeitraum von bis zu 3 Jahren/Fahrzeug wird beibehalten.

 

3. Die Parkdauer für Fahrzeuge im sozialen Dienst tätige Gruppen (Betreuung und Versorgung) beträgt max. 3 Stunden in der Zeit von 6.00 bis 23.00 Uhr.

 

4. Die Parkdauer für Fahrzeuge von Mitarbeitern, die im Bereich der Hospizarbeit, Palliativversorgung oder als Hebammen tätig sind, wird auf max. 8 Stunden festgesetzt. Die Sondergenehmigung gilt ganztägig über 24 Stunden.

 

5. Ein Missbrauch der Parkberechtigung kann zum Entzug der Sondernutzungserlaubnis hren.

 

6. Die Gebührenanpassung erfolgt mit Neuantragstellung. Eine Rückvergütung wird ausgeschlossen. Bei Mehrjahresverträgen ist eine Neuantragstellung unter Verrechnung der bereits geleisteten Gebühren ab dem 2. Jahr möglich.

 

7. Die Anträge der SPD Fraktion vom 04.12.2019, von Pro Augsburg vom 05.12.2019 und von der CSU vom 16.01.2020 sind damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

48

Abstimmung:

einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 14_Antrag SPD v. 04.12.2019 (1500 KB)    
Anlage 2 2 TOP 14_Antrag Pro Augsburg v. 05.12.2019 (377 KB)