Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Gebührenfestsetzung für im sozialen Dienst tätige Gruppen (Betreuung und Versorgung, Hospiz, Palliativversorgung, Hebammen, etc.) wird auf 50 €/Jahr und Fahrzeug festgesetzt.
2. Der Antragzeitraum von bis zu 3 Jahren/Fahrzeug wird beibehalten.
3. Die Parkdauer für Fahrzeuge im sozialen Dienst tätige Gruppen (Betreuung und Versorgung) beträgt max. 3 Stunden in der Zeit von 6.00 bis 23.00 Uhr.
4. Die Parkdauer für Fahrzeuge von Mitarbeitern, die im Bereich der Hospizarbeit, Palliativversorgung oder als Hebammen tätig sind, wird auf max. 8 Stunden festgesetzt. Die Sondergenehmigung gilt ganztägig über 24 Stunden.
5. Ein Missbrauch der Parkberechtigung kann zum Entzug der Sondernutzungserlaubnis führen.
6. Die Gebührenanpassung erfolgt mit Neuantragstellung. Eine Rückvergütung wird ausgeschlossen. Bei Mehrjahresverträgen ist eine Neuantragstellung unter Verrechnung der bereits geleisteten Gebühren ab dem 2. Jahr möglich.
7. Die Anträge der SPD Fraktion vom 04.12.2019, von Pro Augsburg vom 05.12.2019 und von der CSU vom 16.01.2020 sind damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Abstimmungsergebnis
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