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Auszug - Bekanntgabe einer Dringlichkeitsentscheidung: Besondere Bewilligung gem. Art. 66 GO i.H.v. 500.000 ? zugunsten der HSt. 2.61720.9501.00 VHK 002 für die Neugestaltung der Freiflächen um das Schlößle (Stadtteilzentrum Lechhausen) im Vorgriff auf die Rechtskraft des 1. Nachtragshaushaltes 2020  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 30.01.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 16:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
DRI/20/03972 Besondere Bewilligung gem. Art. 66 GO i.H.v. 500.000 ? zugunsten der HSt. 2.61720.9501.00 VHK 002 für die Neugestaltung der Freiflächen um das Schlößle (Stadtteilzentrum Lechhausen) im Vorgriff auf die Rechtskraft des 1. Nachtragshaushaltes 2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Dringlichkeitsentscheidung
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Referat 1   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Dringlichkeitsentscheidung

 

Der Stadtrat nimmt die Dringlichkeitsentscheidung zur Kenntnis.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 8_Dringlichkeitsentscheidung v. 03.01.2020 (635 KB)