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Auszug - Bekanntgabe einer Dringlichkeitsentscheidung: Inaussichtstellung einer Besonderen Bewilligung gemäß Art. 66 GO in Höhe von 230.000 ? zugunsten der HSt. 1.31250.6551.01 für Planungsleistungen im "Augsburg Innovationspark" für das Jahr 2020  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 30.01.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 16:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
DRI/19/03935 Inaussichtstellung einer Besonderen Bewilligung gemäß Art. 66 GO in Höhe von 230.000 ? zugunsten der HSt. 1.31250.6551.01 für Planungsleistungen im "Augsburg Innovationspark" für das Jahr 2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Dringlichkeitsentscheidung
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Referat 1   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Dringlichkeitsentscheidung

 

Der Stadtrat nimmt die Dringlichkeitsentscheidung (Anlage) zur Kenntnis.

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 5_Dringlichkeitsentscheidung v. 17.12.2019 (264 KB)