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Beschluss
1. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2020 wird unter Berücksichtigung der gegebenenfalls beschlossenen Änderungen erlassen.
2. Der Finanzplanung (Fortschreibung auch im Sinne von § 35 Abs. 2 KommHV) sowie dem Investitionsprogramm 2019 - 2023 wird auf Basis der Vorlage der Verwaltung unter Berücksichtigung der gegebenenfalls beschlossenen Änderungen zugestimmt. Die Darstellungen des Finanzplans und insbesondere des Investitionsprogramms stehen ab 2021 jeweils unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im jeweiligen Haushaltsjahr.
Abstimmungsergebnis
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